
Fischsaison 2023
Die Fischsaison 2023 beginnt am
Donnerstag, den 20. April 2023 bis Dienstag, den 31. Otkober 2023.
Die Fischwasserkarten erhalten Sie im Bootshaus - Fischerhäuser zu diesen Uhrzeiten
Mo. - Fr.: 8.00 - 10.00 Uhr
Sa. - So.: 7.30 - 10.30 Uhr
ab 16. September 2023
Mo - So von 8:00 bis 10:00 Uhr
und zudem im Hotel Alpenrose, 150 m oberhalb der Hauptstrasse (Fischerhäuser) und in der Bäckerei Angerer direkt im Dorf St. Valentin a. d. H.,
oder auch Online unter: Hejfish - Haidersee
Italienische Staatsbürger müssen im Besitz einer gültigen Fischereilizenz (Typ B und anderweitige) sein. Die anderen EU-Bürger haben die Möglichkeit mit einem Ausweisdokument eine für 10 (zehn) Jahre gültige Fischereilizenz (D) für den Haidersee, für Südtirol und das italienische Staatsgebiet zu erwerben. (Einmalgebühr 40,00 Euro)
Ausgabe: Bootshaus und Hotel Alpenrose - Fischerhäusern
Mehr Infos, (auch über eine lebenslange Fischerlizenz Typ D) direkt beim Bewirtschafter Haidersee, Herrn Alfred Plangger.
Email: haidersee@rolmail.net - Tel. +393487406894

Fischerkarten
Tageskarte | 29,00 € |
5er Karte | 130,00 € |
Nun auch die Fischerkarten online kaufen! unter Hejfish - Haidersee
mehr Infos weiter unten
Bootsverleih
Ganzen Tag | 28,00 - 30,00 € |
Halben Tag | 20,00 € |
E - Motor | 30,00 € |
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (2007) fischen unser Jungfischer gratis, zusammen mit einem Begleitfischer und einer Angelausrüstung.

Die Fischkarten gibt es auch ONLINE!
Anbieter: Hejfish (über 2000 Gewässer in A,D,I)
Dazu ist folgende Vorgangsweise vorgesehen und einzuhalten:
Webseite: Hejfisch - Haidersee eingeben und unter Gewässer Haidersee eingeben
Für den Erwerb der Fischerkarten bedarf es eine einmalige Registrierung mit Hinterlegung der Fischerberechtigung für Südtirol Italien. (Lizenz B - Inländer, Linzenz D - Ausländer)
Der Haidersee liegt im Obersten Vinschgau auf 1450.- m Höhe direkt am Dorf St. Valentin auf der Haide, einer der schönsten naturbelassenen See im Alpenraum. Der Haidersee in der Gemeinde Graun hat eine Oberfläche von 89 ha, eine maximale Tiefe von 15 m und ein Insgesamt - Wasservolumen von ca 6 Millionen m3. Der Hauptzufluss des Haidersee erfolgt über die Etsch, welches aus dem Reschen-Stausee geleitet wird und dem Zerzerbach vom Zerzertal.
Der Haidersee ist weit um von den Fischern und Anglern als Fischerparadies im Obervinschgau bekannt. Renken, verschiedene Forellenarten, Hechte, Barsche sind im fischreichen Gewässer zu finden. Besonders hervorzuheben ist dabei die Renke (Coregunus) die als einzigartiger Bestand in Südtirol gilt. Diese Renkenart ist silbern glänzend und hat keine auffallenden Färbungen bzw. Muster und hat relativ große Schuppen. Sie ernährt sich hauptsächlich von kleinen Wassertieren am Boden und von Kleintieren in der Freiwasserzone. Diese Fischart ist besonders in der Frühjahrzeit relativ auch vom Ufer aus leicht zu fangen. Befischt wird diese erwähnte Fischart hauptsächlich mit Schwimmer und künstlichen Nymphen. Die Farbe und Machart sind das Geheimnis für eine gutes Fangergebnis. Weitere kleinere Fangtechniken sind oft sehr schwer von den "Alten" erfahrenen Fischern abzuschauen. Viele Stammfischerkunden besitzen ein privates elektrobetriebenes Boot und genießen neben der Fischerei die gute Luft und die herrliche Gegend rund um den Haidersee. Der gute Fischbestand wird zusätzlich durch Besatzmaßnahmen von Regenbogenforellen in der Größe von über 30 cm und Seforellen von 15 bis 18 cm gestärkt.
Die Wiederbelebung der Haiderseeforelle in Zusammenarbeit mit dem Verein Haiderrseefreunde ist unser großen Ziel. Siehe eigene Seite Haiderseeforelle. Der Einsatz von Jungfischen soll auf längere Frist eine naturnahes Wachstum garantieren. Neben Enten, Blässhühner, Möwen bevölkern auch Haubentaucher den Haidersee. Die unter Naturschutz stehenden Haubentaucher werden von den Fischern nicht gern gesehen, als fischfressende Vogelart haben diese den Jungfischbestand drastisch reduziert.
Der einladende 5 km lange Rundumwanderweg um den Haidersee kann als Erlebnis in die vielfältige Naturlandschaft im Sommer, aber auch im Winter gewertet werden.
Es ist einfach herrlich am Haidersee, sie finden Abstand zum Alltag und können in vollen Zügen die Natur genießen!
Mehr Informationen zum Haidersee mit geschichtlichen und zeitlichen Hintergrund finden Sie im Anhang.
Geschichtlicher Hintergrund:
Der Landesfürst von Tirol Heinrich K. hatte dem von ihm gegründetem Kloster Allerengelberg in Karthaus im Schnalstal, im Jahre 1326 das Fischereirecht am Haidersee geschenkt, ebenso das Recht zu fischen in der Etsch zwischen Eyrs u. Töll. Er wollte damit die Mönche mit Hechten, Pfrillen, Renken u. Eschen aus dem Haidersee ( Wildsee) versorgen, da die Mönche niemals Fleisch aßen und somit diese willkommene Fastenspeise sehr zu schätzen wussten. Er bezieht sich auf den Ortsteil Fischerhäuser, dabei sind die drei Häuser unter der Straße gemeint, die oberen Fischerhäuser nannte man „ Winterstett“ u.“ Hummelhof“ ( Humbelhof) Lehensgaben Fürstenburg…Schloss Rotund…..????
Wir wissen über die damaligen Fanggeräte für Fische Folgendes: es gab die sog. Reuschen = Reusen, kegelförmig u. bestehend aus Weiden- Rohr - Netz - oder Drahtgeflechten mit trichterförmigen Eingang, durch den eingeschlüpfte Fische nicht wieder herauskommen u. somit zur Fischfalle werden..............., die ganze Geschichte!

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1.
Der Angler muss im Besitz einer gültigen staatlichen Fischerlizenz Typ B oder D und eine für den Haidersee und für den Tag ausgestellte Fischwasserkarte sein. Gefischtwerden kann eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenunterganglaut MEZ im Haidersee, in der Etsch, unterhalb des Sees bis zum Klobenen Kofelaltes Maschinenhaus, ca. 250 m gegen Süden, Etscheinlauf Norden ist Schonzone.
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2.
Schonzeiten, Mindestmaße und Stückzahl der im Haidersee lebenden Fischarten:
SZ = Schonzeiten
Hecht - kein Schonmaß max. 4 Stück SZ: vom 01. 11. bis Saisoneröffnung
Zander- max. 2 Stück SZ: vom 01. 11. bis 30.04. - 48 cm
Barsch - frei ohne Edelfische SZ: vom 01. 11. bis 30. 04. - 15 cm
Seeforelle Projekt Haiderseeforelle max 1 Stück ab 50 cm SZ: vom 01.10. bis Saisoneröffnung
Marmorierte Forelle - Entnahmeverbot
andere Forellen u. Saiblingsarten:- max. 4 Stück 30 cm SZ: vom 01. 10. bis Saisoneröffnung, Regenbogenforelle Mindesmass 25 cm
Regenbogenforelle ab 01.10. bis 31.10. Köder nur mit Fliegenfischerei und Unterwasserfliegensystemen
Renke - max. 4 Stück 30 cm, davon nur eine Renke zwischen 45 cm und 60 cm SZ: vom 01. 11. bis Saisoneröffnung
übrige Arten frei
Etschauslauf zwischen klobenen Kofel
gemeinsames Fischereirecht mit Fischerverein Meran und F.I.P.S.A.S.
Fische 3 Stück, 30 cm
Es gilt ein Entnahmeverbot für die Marmorierten Forellen und dessen Hybriden. Folgende Köder sind zulässig: Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken, künstlicher oder natürlicher Köderfisch am Bleikopf-system mit Einzelhaken ohne Widerhaken,
Fliegenfischen mit max. 2 Fliegen - SZ vom 01.05. - 30.09. -
3.
Der Fischer darf nur einen Fischgang für alle Kartenarten am Tag machen. Dem Gewässer dürfen maximal 4 Fische am Tag entnommen werden auch in Begleitung eines Jungfischers max. 4 Fische. Beim Barsch ist die Stückzahl frei. Im Falle, dass man schon 4 Edelfische gefangen hat, ist das weitere Barschfischen nicht mehr erlaubt.
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4.
Gefischt werden kann mit zwei Angelruten mit je höchstens 3 Angelhaken, 3 künstlichenNymphen bei der Hegene oder 3 Drillingen maximal jedoch nur mit zwei Naturködern. Jungfischer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur mit einer Angel fischen. Das Fischen mit der Fleischmade ist verboten, anfüttern ist nicht erlaubt. Ein Kescher oder Gaff darf nur dazu verwendet werden, um einen gehaktenFisch aus dem Wasser zu holen. Für den Fang von Fischen und Wassertieren,die als Köder verwendet werden, ist der Gebrauch eines kleinen Netzes zulässig. Lebende und tote Fische fremder Gewässer dürfen nicht als Köder verwendet werden.Die Verwendung der Senke ist verboten. Bei ausgelegter Angelrute darf derFischer den Standort nicht verlassen.
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5.
Fische, die nicht das vorgeschriebene Mindestmaß haben, oder während der Schonzeit gefangen werden, müssen wenn möglich im Wasser befreit werden. Hat der Fisch den Angelhaken zu tief verschluckt, ist das Vorfach abzuschneiden. Auch bei schweren Verletzungen ist der Fisch ins Wasser zurückzusetzen. Fischabfälle dürfen auf keinen Fall im Gewässer entsorgt werden.
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6.
Das Fischen darf ausschließlich sportlichen Charakter haben. Der Verkauf, Tausch oder jegliche andere Art von Geschäftsmacherei mit den gefangenen Fischen ist verboten. Der Einsatz des Echolots ist verboten, sowohl das Mitführen im Boot als auch für die Vorbereitung und Ausübung der Fischerei.
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7.
Die Fischart und die Länge des Fisches in cm sind sofort nach dem Fang in dievorgesehene interne Tabelle und in die Fischwasserkarte einzutragen. Die Fische sind unmittelbar nach dem Fang zu töten und dürfen nicht lebendig gehalten werden. Die mit Naturköder gefangenen Maßfische dürfen nicht mehr zurückgesetztwerden. Die gefangenen Fische am Vormittag bis 12 Uhr sind zusätzlich zur Fischart mit einem „V“ für Vormittag zu ergänzen. Ausgenommen ist der Barsch, bei dem nur die jeweilige Stückzahl einzutragen ist. Nach Beendigung des Fischganges ist die Fischerwasserkarte bei den Ausgabestellen abzugeben oder beim Bootshaus in den dafür aufgestellten Briefkasten einzuwerfen.
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8.
Der Fischer darf nur den Seerand und den Steig um den See benützen, um seinen gewählten Angelplatz zu erreichen. Ansonsten ist das Betreten und Befahren der Privatgründe strengstens verboten. Um gegenseitige Störungen und Reibereien zuvermeiden, soll der Abstand zum nächsten Fischer auf dem See Boot mindestens 80 m und am Ufer mindestens 20 m betragen. Der Abstand der Bootsfischer zu den Uferfischern sollte auch 80 m betragen. Zum Einhalten des vorgesehenen Abstandes ist jener Fischer verpflichtet, welcher als zweiter erscheint. Nicht erlaubt ist die Markierung von Angelplätzen durch Auslegung von Bojen und dergleichen.
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9.
Der Fischer ist verpflichtet, den Fischereirechtsbesitzern, Aufsehern sowie den zuständigen Behörden, die Fischerlizenz, die Fischwasserkarte, die gefangenen Fische und die Angeln bei Verlangen vorzuzeigen. Bei Verdacht auf Fischdiebstahl, ist der Angler verpflichtet, alle Transportmittel, sowie auch den Kofferraum seines Fahrzeuges der Behörde zu öffnen. Die Nichteinhaltung obgenannter Richtlinien führt zum sofortigen Entzug der Fischwasserkarte. Zudem wird ein entsprechendes Übertretungsprotokoll verfasst. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen Fischereiordnung, Bootsreglement, Sauberhaltung des Gewässers und Ufers behalten sich die Fischereirechtsbesitzer alle rechtlichen Schritte vor, wobei den Betroffenen gegebenenfalls keine weiteren Fischwasserkarten ausgehändigt werden. Die Betroffenen haben dabei keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
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10.
Die Saisonspunktekarte berechtigt zu 3 Fischgängen pro Woche bis zu insgesamt 15 Fischgängen pro ausgestellter Karte. Vor Beginn des Fischganges ist das Datum in die provinziale Fischerkarte sowie auf dem “Kontrollabschnitt Fischgang“ einzutragen. Der Kontrollabschnitt ist in den Briefkasten einzuwerfen. Die Woche beginnt mit dem Sonntag.
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11.
Die Fischereirechtsbesitzer übernehmen für etwaige Unfälle beim Ausüben der Fischerei und Bootsverleih auch Dritten gegenüber keinerlei Haftung. Dies und die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen nimmt der Angler mit seiner Unterschrift auf der Fischerwasserkarte zur Kenntnis. Für alle übrigen in dieser Fischereiordnungnicht vorgesehenen Fälle, kommen die betreffenden Staats- und Landesgesetze zur Anwendung. Petri Heil!
Die Fischereirechtsinhaber:
Plangger - Angerer
Informative Seiten zu gesetzlichen Grundlagen rund ums Fischen in Südtirol.